Leistungen

Nicht alle Bauherren benötigten die kompletten Leistungen zur  Planung und Erstellung eines Bauwerkes. Wir unterstützen Sie in jeder der neun Phasen gemäß der aktuellen Honorarordnung:

Tipps für Bauherren

Grundlagenermittlung

In dieser Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche des Bauherren geführt, der finanzielle Rahmen erörtert, eventuelle Ortsbegehungen des Grundstücks durchgeführt. Auch sollten erschwerende Rahmenbedingungen, wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne usw. geklärt werden

Vorplanung

In dieser Phase sollten schon erste Entwurfsskizzen von Außen- und Innenansichten vorgestellt werden. Vor- und Nachteile sollten diskutiert werden. Die Genehmigungsfähigkeit des Projektes sollten in dieser Phase geklärt werden.

Entwurfsplanung

Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung aller Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs. Kostenberechnung und Kostenkontrolle, erste Kostenschätzung. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.

Genehmigungsplanung

Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen.

Ausführungsplanung

Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen. Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich Beteiligten während der Objektausführung.

Vorbereitung der Vergabe

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.

Mitwirkung bei der Vergabe

Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels , Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag  aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

Bauüberwachung

Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung.

Objektbetreuung & Dokumentation

Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.